Still- und Ernährungsberatung

Nach Ablauf der Betreuung im Wochenbett können Sie im ersten Lebensjahr Ihres Kindes bis zu acht Beratungen zu Still- und Ernährungsfragen in Anspruch nehmen.

Inhalte:

  • Unterstützung in Stillkrisen
  • Einführung der Beikost
  • Tipps zum Weiterstillen
  • Beratung zum Abstillen

Die Hebammenleistungen in Wochenbett und Stillzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.