Hausbesuch im Wochenbett

Für die Zeit nach der Geburt steht Ihnen eine Hebammenbetreuung zu. Ihre Hebamme besucht Sie in den ersten zwölf Wochen nach der Geburt regelmäßig und begleitet Sie und Ihre Familie auf dem Weg des Elternwerdens. In den ersten zehn Tagen sind bis zu zwei Besuche am Tag möglich, danach bis zu 16 Besuche bzw. telefonische Beratungen.

Inhalt der Betreuung:

  • Stillberatung
  • Babypflege und Umgang mit dem Säugling
  • Beratung zum Babyschlaf
  • Hilfe bei Anpassungsproblemen des Säuglings
  • Beobachtung der Neugeborenengelbsucht
  • Unterstützung der Rückbildung und Heilung nach der Geburt
  • Unterstützung im Prozess des Elternwerdens
  • Förderung der Eltern-Kind-Bindung
  • Bei Bedarf Information zu weiteren Hilfsangeboten

Auch nach einer Fehlgeburt oder stillen Geburt dürfen Sie die Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen.

Die Hebammenleistungen im Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Bitte melden Sie sich schon in der Schwangerschaft für die Wochenbettbetreuung an.